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Voraussetzungen für die Pilotenausbildung

Was Sie mitbringen müssen – und was nicht.

Ihr Weg zum Flugschein beginnt hier

Die Voraussetzungen für eine Pilotenausbildung sind überschaubarer, als viele denken. Sie brauchen weder Abitur noch eine technische Vorbildung – die Begeisterung fürs Fliegen und ein paar formale Voraussetzungen genügen. Hier erfahren Sie, was Sie für den Start in Ihre Ausbildung zum PPL(A) oder LAPL(A) benötigen.

Mindestalter

Für die Privatpilotenlizenz PPL(A) müssen Sie am Tag der praktischen Prüfung mindestens 17 Jahre alt sein. Mit der Ausbildung können Sie bereits vorher beginnen.

Für die Leichtflugzeuglizenz LAPL(A) gilt: Der erste Alleinflug ist ab 16 Jahren möglich. Die Ausbildung kann entsprechend früher starten.

Es gibt keine Altersgrenze nach oben – solange Sie die medizinische Tauglichkeit erfüllen, können Sie in jedem Alter mit der Ausbildung beginnen.

Medizinische Tauglichkeit (Medical)

Vor Beginn der Ausbildung benötigen Sie ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (Medical Class 2). Dieses wird von einem speziell zugelassenen Fliegerarzt (AME – Aeromedical Examiner) ausgestellt.

Die Untersuchung umfasst unter anderem:

  • Allgemeine körperliche Untersuchung
  • Seh- und Hörtest
  • Blutdruck- und Herzuntersuchung
  • Urinprobe

Fliegerärzte in der Region finden Sie über die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die Kosten für die Erstuntersuchung liegen in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fliegerarzt in der Nähe.

Sprechfunkzeugnis (BZF)

Für den Funkverkehr im Flugbetrieb benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis. Es gibt zwei Varianten:

  • BZF II – Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in deutscher Sprache
  • BZF I – Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in deutscher und englischer Sprache

Wir empfehlen das BZF I, da es Ihnen auch Flüge ins Ausland ermöglicht. Die Sprechfunkausbildung kann parallel zur Flugausbildung begonnen werden, muss aber vor dem ersten Alleinflug vorliegen.

Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP)

Gemäß dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist für die Pilotenausbildung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde Ihres Bundeslandes durchgeführt.

Für Hessen ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Überprüfung umfasst eine Abfrage bei Polizei, Verfassungsschutz und Bundeszentralregister. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Beantragen Sie die ZUP frühzeitig – sie muss vor Beginn des ersten Alleinflugs vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Start Ihrer Pilotenausbildung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP) – Nachweis gemäß LuftSiG
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis – Medical Class 2
  • Passfoto – aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass – gültiges Ausweisdokument in Kopie
  • Ausbildungsvertrag – wird bei uns vor Ort unterzeichnet

Keine besondere Vorbildung erforderlich

Sie benötigen kein Abitur, kein Studium und keine technische Ausbildung, um Pilot zu werden. Die Pilotenausbildung steht grundsätzlich jedem offen, der die oben genannten formalen Voraussetzungen erfüllt. Alles, was Sie über das Fliegen wissen müssen, lernen Sie bei uns – in Theorie und Praxis.

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