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Flugschein gültig halten

Voraussetzungen, Fristen und Tipps für aktive Piloten.

Lizenz erhalten – was ist zu tun?

Herzlichen Glückwunsch zum Flugschein! Doch mit der bestandenen Prüfung ist es nicht getan. Um Ihre Lizenz gültig zu halten und weiterhin fliegen zu dürfen, müssen Sie einige laufende Anforderungen erfüllen. Hier erfahren Sie, welche das sind – und wie Sie sicherstellen, dass Sie immer startklar bleiben.

1. Medical – Fliegerärztliche Untersuchung

Ihr fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis muss regelmäßig erneuert werden:

  • Class 2 Medical (PPL): Alle 2 Jahre gültig, wenn Sie unter 40 Jahre alt sind. Ab 40 Jahren ist eine jährliche Erneuerung erforderlich.
  • LAPL-Medical: Gleiche Fristen wie Class 2, jedoch kann die Untersuchung auch von einem Hausarzt mit fliegerärztlicher Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Tipp: Planen Sie den Termin rechtzeitig, damit Ihr Medical nicht abläuft. Ohne gültiges Medical dürfen Sie nicht fliegen.

2. Flugerfahrung – die laufende Praxis

Um Ihre Lizenz aktiv zu halten, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • 12 Flugstunden in 12 Monaten
  • Davon mindestens 6 Stunden als PIC (verantwortlicher Pilot)
  • 12 Starts und Landungen
  • 1 Übungsflug mit Fluglehrer (mindestens 1 Stunde)

Diese Anforderungen gelten für die PPL(A). Für die LAPL(A) gelten ähnliche Regeln. Der jährliche Übungsflug mit einem Fluglehrer ist besonders wichtig: Er stellt sicher, dass Ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind und gibt Ihnen die Möglichkeit, Schwächen gezielt zu trainieren.

3. SEP-Rating – Klassenberechtigung einmotorig

Ihre Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP – Single Engine Piston) muss alle 2 Jahre verlängert werden. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Erfahrungsbasiert: Wenn Sie die oben genannten Flugerfahrungsanforderungen erfüllen, kann ein autorisierter Fluglehrer die Verlängerung durch Unterschrift bestätigen.
  • Befähigungsüberprüfung: Ein Prüfflug mit einem Prüfer (Proficiency Check), falls die Erfahrungsanforderungen nicht erfüllt wurden.

4. Sprachkenntnisse – Language Proficiency

Für den Sprechfunk benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse nach ICAO-Standard:

  • Mindestens Level 4 (Operational) – Erneuerung alle 4 Jahre
  • Level 5 (Extended) – Erneuerung alle 6 Jahre
  • Level 6 (Expert) – Unbefristete Gültigkeit

Die Sprachprüfung kann in Deutsch und/oder Englisch abgelegt werden. Für Flüge im Ausland ist Englisch erforderlich.

Unser Tipp

Fliegen Sie regelmäßig – das hält nicht nur Ihre Lizenz gültig, sondern auch Ihre Fähigkeiten scharf. Wer alle paar Wochen eine Stunde fliegt, erfüllt die Anforderungen fast nebenbei und bleibt ein sicherer, routinierter Pilot.

Was tun, wenn die Lizenz abgelaufen ist?

Keine Panik – eine abgelaufene Lizenz bedeutet nicht, dass Sie von vorne anfangen müssen. In den meisten Fällen können Sie Ihre Berechtigung durch ein Auffrischungstraining (Refresher Training) und einen Befähigungscheck mit einem Prüfer wiederherstellen.

Je länger die Pause, desto mehr Übungsstunden werden typischerweise benötigt. Aber auch nach mehreren Jahren Flugpause ist der Weg zurück ins Cockpit gut machbar. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen einen individuellen Plan.

Alle Fristen auf einen Blick

Anforderung Frist Hinweis
Medical Alle 2 Jahre (unter 40) / jährlich (ab 40) Ohne Medical kein Fliegen
Flugerfahrung 12 h in 12 Monaten Inkl. 6 h PIC, 12 Starts/Landungen
Übungsflug mit Fluglehrer 1 h pro Jahr Pflicht für SEP-Verlängerung
SEP-Rating Alle 2 Jahre Per Erfahrung oder Prüfflug
Sprachprüfung (Level 4) Alle 4 Jahre Level 5: alle 6 Jahre

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